Umweltkennzeichnung unseres Verpackungsmaterials
Für einen wirksameren und effizienteren Umweltschutz müssen alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen ab 1. Januar 2023 gekennzeichnet – oder alternativ auf der Website – deklariert werden.
Das Kennzeichnungssystem für Verpackungen besteht aus einem System von Nummern und Abkürzungen zur Angabe der Art aller verwendeten Verpackungsmaterialien (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen). Diese Informationen müssen gemäss den Bestimmungen der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission angebracht werden.
Müller Packaging deklariert die in der Produktion und Logistik eingesetzten Materialien mit Verpackungscode, seit November 2022 wie folgt:
Produkte Müller Packaging
| Stahlfass – FE40 Fässer aus Feinblech roh oder lackiert, verzinktes Blech, Edelstahl, Grössen von 0.5 bis 223 Liter, sowie separat gelieferte Spannringe oder Deckel |
Kombifass – FE40, HD-PE02 Stahlfässer aller Materialien mit HDPE Einstellbehälter, Grössen von 0.4 bis 217 Liter) | |
Fibretrommeln – C/PAP80 Fibretrommeln mit Stahl-Böden und -Deckel, Grössen von 12 bis 250 Liter) | |
Extern beschaffte Verpackungsmaterialien
| Holzpaletten – FOR50 |
Kunststoffpaletten – PP5 | |
Kartonzwischenlagen – PAP20 | |
Kunststoffplatten – PP5 | |
Schrumpffolie – LDPE04 | |
Sonstige Kartonagen – PAP20 |
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.