Umweltkennzeichnung unseres Verpackungsmaterials

Für einen wirksameren und effizienteren Umweltschutz müssen alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen ab 1. Januar 2023 gekennzeichnet – oder alternativ auf der Website – deklariert werden.

Das Kennzeichnungssystem für Verpackungen besteht aus einem System von Nummern und Abkürzungen zur Angabe der Art aller verwendeten Verpackungsmaterialien (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen). Diese Informationen müssen gemäss den Bestimmungen der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission angebracht werden.

Müller Packaging deklariert die in der Produktion und Logistik eingesetzten Materialien mit Verpackungscode, seit November 2022 wie folgt:

 

Produkte Müller Packaging

entsprechende Codes auf Fasskörper gedruckt

Stahlfass – FE40

Fässer aus Feinblech roh oder lackiert, verzinktes Blech, Edelstahl, Grössen von 0.5 bis 223 Liter, sowie separat gelieferte Spannringe oder Deckel

Kombifass – FE40, HD-PE02

Stahlfässer aller Materialien mit HDPE Einstellbehälter, Grössen von 0.4 bis 217 Liter)

Fibretrommeln – C/PAP80

Fibretrommeln mit Stahl-Böden und -Deckel, Grössen von 12 bis 250 Liter)

Extern beschaffte Verpackungsmaterialien

Materialkennzeichnung im Ermessen der Lieferanten

Holzpaletten – FOR50

Kunststoffpaletten – PP5

Kartonzwischenlagen – PAP20

Kunststoffplatten – PP5

Schrumpffolie – LDPE04

Sonstige Kartonagen – PAP20

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.