Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen transparent für Sie.
Fairness und geordnete Geschäftsabwicklungen sind uns wichtig. Lesen Sie hier unsere AGB oder downloaden Sie diese weiter unten auf der Seite.
Alle unsere Offerten verstehen sich freibleibend.
Andere Liefer- und Verkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, sofern sie nicht gegenseitig schriftlich vereinbart wurden.
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Station des Fabrikationsortes.
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Für Beschädigungen auf dem Transport sind die Transport-Unternehmungen haftbar.
Die Annahme beschädigt eintreffender Sendungen ist zu verweigern und die Ware der Transport-Unternehmung zur Verfügung zu stellen.
Diese ist im Preis nicht inbegriffen und wird extra berechnet.
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innert 30 Tagen netto.
Abzüge für vorzeitige Zahlun- gen sind nicht gestattet.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten auch nicht im Falle von Beanstandungen
Die Verrechnung mit Gegenforderung ist ausgeschlossen.
05.1 EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung in das Eigentum des Empfängers über.
Die vereinbarte Frist wird von uns nach bestem Vermögen eingehalten; sie ist jedoch unverbindlich.
Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Besteller weder Schadenersatz verlangen noch vom Vertrag zurücktreten.
Betriebsstörungen infolge Ereignisse höherer Gewalt, wie auch Streiks und Verzögerungen in der Anlieferung der Rohmaterialien, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
Die gelieferten Waren entsprechen in Ausführung und Qualität den getroffenen Vereinbarungen entsprechend gültiger Auftragsbestätigung, Spezifikation oder Werkvertrag.
Den Roh- und Hilfsstoffen sind, wo vereinbart, Prüfbescheinigungen nach EN 10 204- 2.1/2.2/3.1/3.2 zugrunde gelegt.
Der Verkäufer prüft die Eignung der von ihm gelieferten Produkte und Materialien für den Verwendungszweck des Kunden nicht.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden.
Abbildungen, Zeichnungen und Mass-Skizzen, die vor der endgültigen Bestellung abgegeben werden, sind für die definitive Ausführung nicht verbindlich; Änderungen in Material und Form sind ausdrücklich vorbehalten. Die Gewichte sind annähernd.
Offerten, Zeichnungen und graphische Beilagen bleiben unser Eigentum; sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt noch an Drittpersonen mitgeteilt, oder zwecks Selbstanfertigung weiterbenützt werden.
Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seiner Bestellung nach von ihm eingesandten Modellen und Zeichnungen fremde Rechte, insbesondere Urheber- und Schutzrechte, nicht verletzt werden.
Der Kunde hat dem Lieferanten jeden Schaden zu ersetzen, den dieser etwa wegen Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung erleiden sollte.
Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor für den Fall, dass die Lieferung überhaupt oder die Lieferung zu den vereinbarten Preisen, infolge aussergewöhnlicher Verhältnisse, wie beispielsweise infolge kriegerischer Verwicklungen oder staatlicher Zwangsmassnahmen irgendwelcher Art im Ausland oder im Inland (Ein- und Ausfuhr- verbote oder Beschränkungen, Zollerhöhungen, Währungsänderungen, bei Erhöhung der Materialpreise oder Löhne usw.) in einem über die auch in normalen Verhältnissen üblichen Konjunkturschwankungen hinausgehende Masse erschwert wird.
Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Vertrag aufrechterhalten und lediglich eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Verkaufspreise vorschlagen oder die Lieferung von Ersatzmaterialien beantragen.
Beanstandungen können nur dann geprüft und anerkannt werden, wenn sie spätestens
8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden unter Beifügung eines Reklamations-Musters. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, nach eigener Wahl entweder einwandfreien Ersatz zu liefern oder eine Preisreduktion zu gewähren.
Weitergehende Ansprüche, wie Ersatz des Inhaltes, Vergütung von Folgeschäden wie Arbeitslöhne, Frachtkosten usw., können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Haftung erstreckt sich nur auf das gelieferte Material.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münchenstein / Reiden / Muttenz.
Auf alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der internationalen Übereinkommen.