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... über Gefahrgut, Verpackungsklassen und UN-Zulassung
Als Gefahrgut gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes für den Transport und die Lagerung speziell geschützt sein müssen. Sie müssen einem internationalen Regelwerk entsprechen, damit der Schutz des Inhalts jederzeit gewährleistet ist.
Gefahrgut wird in neun Gefahrgutklassen nach den spezifischen Gefahren unterteilt. Zum Beispiel in explosive Stoffe (Klasse 1), selbstentzündliche Stoffe (Klasse 4.2) oder ätzende Stoffe wie Säuren (Klasse 8).
Je nachdem, wie Industriefässer transportiert werden, via Luft, Schiene oder Strasse, greifen unterschiedliche Vorschriften. Die geeignete Gefahrgutverpackung muss umso sicherer sein, je gefährlicher der Inhalt ist. Es sind drei Verpackungsgruppen definiert:
- Verpackungsgruppe I für Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II für Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III für Stoffe mit geringer Gefahr
Den Verpackungsgruppen sind die Buchstaben X, Y oder Z zugewiesen. Sie zeigen auf, welche Verpackung für das Gefahrgut erlaubt ist.
Welchen Verpackungsanforderungen ein Industriefass entspricht, ist auf dem UN-Code auf den Fässern ersichtlich.
Beispiel eines UN-Codes für ein Stahlspundfass:
UN | United Nations |
1A1 | Verpackungscodierung, steht für: Fass aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel (Spundbehälter) |
X3.0 | Stoff der Verpackungsgruppe I - Dichte bis 3,0 g/cm3 |
550 | Hydraulischer Prüfdruck in kPa |
S | Symbol für «solid» = Feststoff |
X137/S | Bruttohöchstmasse (Feststoffe) in kg, Verpackungsgruppe I |
2022 | Herstellungsjahr |
CH | Zulassungsland |
KBS/073 | Konformitätsbewertungsstelle (Swiss Safety Center AG) |
3000 | Registriernummer |
MVM | Herstellerzeichen |