Umweltkennzeichnung unseres Verpackungsmaterials
Für einen wirksameren und effizienteren Umweltschutz müssen alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen ab 1. Januar 2023 gekennzeichnet – oder alternativ auf der Website – deklariert werden.
Das Kennzeichnungssystem für Verpackungen besteht aus einem System von Nummern und Abkürzungen zur Angabe der Art aller verwendeten Verpackungsmaterialien (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen). Diese Informationen müssen gemäss den Bestimmungen der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission angebracht werden.
Müller Plastics deklariert die in der Produktion und Logistik eingesetzten Materialien mit Verpackungscode, seit November 2022 wie folgt:
Produkte Müller Plastics
| Mono- und Coex-Kunststoffkanister – HD-PE02 |
Handelsprodukte
| Deckelfässer – HD-PE02 |
Spundfässer – HD-PE02 | |
Curtec-Fässer – HD-PE02 | |
Extern beschaffte Verpackungsmaterialien
| Verschluss – HD-PE02 |
Kunststoffpaletten – PP5 | |
Kartonzwischenlagen – PAP20 | |
Stretchfolie – LDPE04 | |
Schrumpfschlauch – LDPE04 | |
Holzpaletten – FOR50 | |
Warenbezeichnungsetikette – PAP22 |
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.