Umweltkennzeichnung unseres Verpackungsmaterials

Für einen wirksameren und effizienteren Umweltschutz müssen alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen ab 1. Januar 2023 gekennzeichnet – oder alternativ auf der Website – deklariert werden.

Das Kennzeichnungssystem für Verpackungen besteht aus einem System von Nummern und Abkürzungen zur Angabe der Art aller verwendeten Verpackungsmaterialien (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen). Diese Informationen müssen gemäss den Bestimmungen der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission angebracht werden.

Müller Plastics deklariert die in der Produktion und Logistik eingesetzten Materialien mit Verpackungscode, seit November 2022 wie folgt:

 

Produkte Müller Plastics

entsprechende Codes auf Kunststoffkanister geprägt

Mono- und Coex-Kunststoffkanister – HD-PE02

Handelsprodukte

entsprechende Codes auf Kunststoffkanister geprägt

Deckelfässer – HD-PE02
Spundfässer – HD-PE02
Curtec-Fässer – HD-PE02

Extern beschaffte Verpackungsmaterialien

Materialkennzeichnung im Ermessen der Lieferanten

Verschluss – HD-PE02

Kunststoffpaletten – PP5

Kartonzwischenlagen – PAP20

Stretchfolie – LDPE04

Schrumpfschlauch – LDPE04

Holzpaletten – FOR50

Warenbezeichnungsetikette – PAP22

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.